Die Frage, ob Elektroskateboards in Deutschland erlaubt sind, kommt öfter. Interessanterweise muss ich die Antwort auf diese Frage sogar beim Rumfahren mit dem Board im Hinterkopf behalten. Vor Kurzem ging ja durch die Medien, dass Elektroskateboards demnächst die Straßenzulassung bekommen sollen. In diesem Artikel gibt es eine kurze Zusammenfassung der Rechtslage und wie ich praktisch damit umgehe.
Elektroskateboards im Straßenverkehr: Unbekanntes Terrain
Elektroskateboards (und auch Elektroroller) sind derzeit im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen. Das liegt allerdings nicht daran, dass sie explizit verboten sind, sondern daran, dass ein altes Gesetz noch nicht an neue Gegebenheiten angepasst wurde. Laut §1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) benötigen nämlich „alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein,“ eine Straßenzulassung.
Leider kennt das deutsche Zulassungsgesetz die Fahrzeugart „Elektroskateboards“ nicht. Das bedeutet, sie können von den Behörden nicht zugelassen werden, da sie nicht eine bestehende Kategorie eingeordnet werden können.
Eine Zulassung ist jedoch nötig um eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese wiederrum ist zum Fahren im Straßenverkehr nötig. Ohne Haftpflichtversicherung zu fahren ist eine Straftat laut § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes und kann eine Freiheitsstrafe bedeuten. Die Polizei darf das Board außerdem beschlagnahmen, wenn du erwischt wirst.

Eigentlich kann man Elektroskateboards also nur auf Privatgelände fahren, ohne Angst haben zu müssen, dass man Ärger mit der Polizei bekommt.
Gesetzesänderung soll kommen
Die entsprechende Gesetzesänderung wäre also geringfügig, aber notwendig, um Elektroskateboards offiziell zu erlauben. Der Bundesrat hat bereits im September 2016 die Bundesregierung aufgefordert, die Lage in einem Gesetz zu klären. Im Juli 2017 haben sich die Grünen dann nochmal erkundigt, wie es jetzt aussieht. Darauf antwortete die Bundesregierung, dass sie die Verwendung umweltfreundlicher Transportmittel unterstützt (Elektroskateboards sind emissionlos und geräuscharm). In dieser Antwort sicherte sie auch zu, an dem Problem zu arbeiten. Dann ist erstmal eine Weile nichts passiert.
Am 15.02.2019 meldete der Spiegel, dass Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer eine Freigabe für Elektroskateboards und Elektroroller bis 20 km/h autorisiert hat. Die Verordnung soll im Frühjahr dem Bundesrat zugeleitet werden. Schwer zu sagen, ob da jetzt Bewegung in die Sache kommt oder ob das genauso eine Luftnummer ist wie die letzten beiden Versuche. Eins ist auf jeden Fall klar: Mein Board würde das nicht einschließen, das fährt nämlich deutlich schneller als 20 km/h.
Was bedeutet das im Alltag?
Ich fahre mit meinem Elektroskateboard immer auf der Straße oder dem Fahrradweg. Mir ist bewußt, dass das Fahren mit dem Board auf einer öffentlichen Straße fahren technisch gesehen illegal ist. Wenn ich ein Polizeiauto sehe, spring ich deshalb einfach schnell vom Board und nehme das Board in die Hand. Mir ist zwar auch klar, dass nicht alle Polizisten da was sagen oder das Board beschlagnahmen, aber ich will es eben auch nicht unnötigerweise riskieren. Man muss ja nur ein Mal an einen geraten, der es einkassiert, damit es weg ist.
Grundsätzlich ist es aber so, dass ich die allermeiste Zeit ungestört fahren kann, weil ja auch nicht an jeder Ecke Polizisten sind.
Fazit
Die Rechtslage ist ungeklärt, was das Fahren eines Elektroskateboards auf öffentlichen Straßen eigentlich illegal macht. Praktisch ist es aber so, dass man ziemlich ungestört fahren kann, wenn man ein bisschen die Augen offen hält. Eine Begegnung mit der Polizei wegen meinem Board hatte ich persönlich noch nie.
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